Eine wortwörtliche Auflösung dieser Abkürzung gibt es wohl nicht. »British Exit«, »Britain Exit«, wie auch immer – am 31.12. ist es so weit. Die Briten sind raus. Weg. Erledigt. Und ich tendiere inzwischen dazu, »Brexit« als Abkürzung für »Brain Exit« zu betrachten – jedenfalls, was Amazon angeht.
Seit Tagen bekomme ich die unten abgebildete Mail, die textlich, semantisch sozusagen, inhaltlich und insgesamt eine vollständige Katastrophe ist. Einen ähnlichen Schwachsinn hat Amazon in den letzten Wochen in Sachen Österreich und Steuer verbreitet.
Das Problem: Ich verschicke über Amazon verkaufte Waren nur von Winnert in Nordfriesland, einem Landkreis in Schleswig-Holstein, einem Bundesland der Bundesrepublik Deutschland aus. Amazon weiß das. Ich habe kein Lager in Großbritannien, hatte nie eines und werde es nie haben. Ich habe auch kein Lager in Österreich, hatte nie eines und werde es nie haben. Die mehrfache Wiederholung, dass man eine österreichische Steuernummer brauche, wenn man als Österreicher in Österreich österreichische Kunden beliefert, heilt ebenso wenig den amazonischen Autismus wie die mantrahafte Wiederholung, dass man beim Versand eine Versandadresse angeben muss, die der wirklichen Versandadresse entspricht, und wenn die Versandadresse nicht der wirklichen Versandadresse entspricht und eine solche überhaupt nicht angegeben wird, dass dann die Standardversandadresse statt der anzugebenden Versandadresse als Versandadresse herangezogen wird, damit man bei der Bestätigung des versendeten Versandes von Versandadressen nach Großbritannien wenigstens eine Standardversandadresse versandbestätigt hat.
Himmelherrgottlasshirnvomhimmelregnen!
Alle Welt zittert und jammert seit Jahren vor den großen Datenkraken Microsoft, Facebook, Google und Amazon. Ich tue das nicht mehr, denn die Menschen – oder sind es nur Algorithmen? –, die in diesen Konzernen arbeiten, sind schlicht und ergreifend zu dumm, mit ihren eigenen Datenbanken zu kommunizieren. Wenn sie überhaupt welche haben und sie nicht nur Gerüchte sind, um die Hysterie in der Welt zu schüren.
Die Mail:
Guten Tag!
Wir haben einige Aktualisierungen bezüglich Ihrer Standard-Versandadresse bei der Versandbestätigung für die neue Umsatzsteuerverordnung vorgenommen. Nachfolgend erfahren Sie, wie Ihre Standard-Absenderadresse bei der Versandbestätigung bestimmt wird.
Ab dem 1. Januar 2021 sind Online-Marketplace-Sites (OMP) dafür verantwortlich, Umsatzsteuer für Verkäufe in das Vereinigte Königreich von ausländischen Verkäufern zu erheben und einzuziehen, um die von der Regierung des Vereinigten Königreichs angekündigte neue Umsatzsteuerverordnung einzuhalten: [Link gelöscht, Amazon macht das ja auch].
Zur Unterstützung dieser Anforderung haben wir Änderungen vorgenommen, um die tatsächliche Versandadresse zu bestimmen, wenn Sie den Versand bestätigen. Wenn Sie bei Amazon an Kunden im Vereinigten Königreich verkaufen, sind Sie von diesen Änderungen betroffen.
Dazu haben wir dem Workflow zur Versandbestätigung das neue Feld „Versandadresse“ hinzugefügt. Als eingetragener Verkäufer liegt es in Ihrer Verantwortung sicherzustellen, dass eine genaue Versandadresse angegeben wird und das endgültige Modell zum Steuereinzug basierend auf der Adresse bestimmt wird, die zum Zeitpunkt der Versandbestätigung angegeben wurde. Es gibt drei Bereiche, in denen das neue Feld zu finden ist:
1) Wenn Sie den Versand über Seller Central bestätigen, erscheint das neue Feld „Versandadresse“ auf der Seite „Versand bestätigen“. Die Standard-Versandadresse wird basierend auf den folgenden Kriterien festgelegt:
(a) Die Adresse, die in Ihren Einstellungen zur Umsatzsteuer-Berechnung zum Zeitpunkt der Bestellung angegeben wurde, wird als Standard-Versandadresse verwendet.
(b) Wenn Sie unter Ihren Einstellungen zur Umsatzsteuer-Berechnung keine Standard-Versandadresse angegeben haben, verwendet Amazon in Ihren Versandeinstellungen zum Zeitpunkt der Bestellung die voreingestellte „Versandadresse“.
(c) Wenn wir in den Einstellungen zur Umsatzsteuer-Berechnung oder in den Versandeinstellungen keine Standard-Versandadresse finden können, verwenden wir Ihre Geschäftsadresse. Während der Versandbestätigung müssen Sie die tatsächliche Versandadresse angeben, die in Ihren Versandeinstellungen verfügbar ist.
2) Wenn Sie den Versand mithilfe unserer Versandbestätigungsvorlagen bestätigen, müssen Sie die tatsächliche Versandadresse in dieser Vorlage eingeben, die in Ihren Versandeinstellungen verfügbar ist, um den Versand zu bestätigen. Wenn Sie dieses Feld leer lassen, verwendet Amazon die Standard-Versandadresse. Die Standard-Versandadresse wird basierend auf den folgenden Kriterien festgelegt:
(a) Die Adresse, die in Ihren Einstellungen zur Umsatzsteuer-Berechnung zum Zeitpunkt der Bestellung angegeben wurde, wird als Standard-Versandadresse verwendet.
(b) Wenn Sie unter Ihren Einstellungen zur Umsatzsteuer-Berechnung keine Standard-Versandadresse angegeben haben, verwendet Amazon in Ihren Versandeinstellungen zum Zeitpunkt der Bestellung die voreingestellte „Versandadresse“.
(c) Wenn wir in den Einstellungen zur Umsatzsteuer-Berechnung oder in den Versandeinstellungen keine Standard-Versandadresse finden können, verwenden wir Ihre Geschäftsadresse.
3) Wenn Sie den Versand mithilfe von MWS-APIs bestätigen, finden Sie das Feld „Versandadresse“ als zusätzliches Feld. Sie müssen bei der Versandbestätigung die tatsächliche „Versandadresse“ eingeben. Wenn Sie dieses Feld leer lassen, verwendet Amazon die Standard-Versandadresse. Die Standard-Versandadresse wird basierend auf den folgenden Kriterien festgelegt:
(a) Die Adresse, die in Ihren Einstellungen zur Umsatzsteuer-Berechnung zum Zeitpunkt der Bestellung angegeben wurde, wird als Standard-Versandadresse verwendet.
(b) Wenn Sie unter Ihren Einstellungen zur Umsatzsteuer-Berechnung keine Standard-Versandadresse angegeben haben, verwendet Amazon in Ihren Versandeinstellungen zum Zeitpunkt der Bestellung die voreingestellte „Versandadresse“.
(c) Wenn wir in den Einstellungen zur Umsatzsteuer-Berechnung oder in den Versandeinstellungen keine Standard-Versandadresse finden können, verwenden wir Ihre Geschäftsadresse.
Wenn Sie an Kunden im Vereinigten Königreich versenden und von den neuen Steuerverordnungen betroffen sind, empfehlen wir Ihnen, sich mit diesen Änderungen vertraut zu machen, um sicherzustellen, dass Sie diese Funktionen ab dem 1. Januar 2021 nutzen können.
Weitere Informationen zur Gesetzgebung zur Umsatzsteuer auf E-Commerce im Vereinigten Königreichs finden Sie unter: [Link gelöscht, braucht eh kein Schwein.]
Weitere Informationen zur Versandbestätigung finden Sie auf der folgenden Hilfeseite: [Link gelöscht, geholfen wird da eh nicht.]
Freundliche Grüße
Amazon Services Europe